Bundestag beschließt Änderung der Bestellpflicht für Datenschutzbeauftragte

Bundestag beschließt Änderung der Bestellpflicht für Datenschutzbeauftragte.

Erleichterung für kleine und mittelständische Unternehmen bis 20 Mitarbeiter zu erwarten. Am 28.06.19 verabschiedete der Bundestag das zweite Datenschutzanpassungs-und Umsetzungsgesetz (2. DSAnpUG ). Damit einher gehen nun auch Änderungen des §38 BDSG (neu), welcher die Bestellpflicht des Datenschutzbeauftragten für Unternehmen beschreibt. Bis dato galt: Wenn im Unternehmen bis zu 10 Mitarbeiter mit der Bearbeitung von … Weiterlesen …