Mittelstand rückt in den Focus des IT-Sicherheitsgesetzes

Das IT-Sicherheitsgesetz

Mit dem seit Juli 2015 gültigen Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) leistet die Bundesregierung einen Beitrag dazu, die IT-Systeme und digitalen Infrastrukturen Deutschlands zu den sichersten weltweit zu machen. Insbesondere im Bereich der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) – wie etwa Strom- und Wasserversorgung, Finanzen oder Ernährung – hätte ein Ausfall oder eine Beeinträchtigung der Versorgungsdienstleistungen dramatische Folgen für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft in Deutschland. Die Verfügbarkeit und Sicherheit der IT-Systeme spielt somit, speziell im Bereich der Kritischen Infrastrukturen, eine wichtige und zentrale Rolle.

Quelle: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Industrie_KRITIS/KRITIS/IT-SiG/it_sig_node.html 23.11.18

IT-SIG 2.0

Ende 2019 soll  das überarbeitete IT SiG 2.0 verabschiedet werden.
Es wird erwartet, dass weitere Sektoren dazukommen werden. Dabei könnten auch die produzierende Großindustrie und Hersteller von Komponenten für kritische Infrastrukturen weiteren Meldepflichten unterworfen werden. Ebenso wird angenommen, dass die Schwellenwerte abgesenkt werden. Voraussichtlich rückt der Mittelstand damit stärker in den Fokus. Unklar ist hierbei noch, ob sich diese Überlegungen auf die reine Meldepflicht oder auch auf die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen beziehen.
Quelle: https://www.dqs.de/de/inhalte-newsletter/it-sig-20-fakten-und-wuensche/ 23.11.18

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