ambulante Pflegedienste Dresden

Ambulante Pflegedienste arbeiten täglich mit sensiblen Daten Ihrer Klienten. Die Umsetzung der EU DSGVO stellt eine besondere Herausforderung für sie dar.

  • Welche Daten dürfen bei Aufnahme neuer Klienten gespeichert werden?
  • Sind unsere System ausreichend geschützt?
  • Wie sollen personenbezogene Daten übertragen werden?

Diese und viele andere Fragen müssen geklärt und als Nachweis dokumentiert werden.

Aufnahme neuer Klienten

Ein neuer Klient kommt aus dem Krankenhaus und wird vom Pflegedienst betreut. Vor Beginn der Behandlung muss dieser über die Aufnahme und Verarbeitung seiner Daten in Kenntnis gesetzt werden. (Art. 13 Abs. 1 DSGVO). Insbesondere muss der Pflegedienst den Klienten darüber aufklären:

  • Welche Daten er zu welchem Zweck
  • auf welche Art und
  • aufgrund welcher Rechtsgrundlage

verarbeitet.

Bestenfalls lässt der Pflegedienst sich die Datenschutzerklärung unterzeichnen.

Der Klientenakte muss besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. In dieser befinden sich die wichtigsten Daten des neuen Klienten. Zu diesen gehören unter anderen:

  • die Vitalwerte
  • der Leistungsnachweis
  • das Geburtsdatum
  • die Pflegestufe
  • der Medikamentenplan
  • der Hausarzt
  • die Angehörigen 
  • Diese Daten gehören zu den besonderen Kategorien gemäß Art. 9 EU DSGVO und unterliegen deshalb einem hören Schutzbedarf.

Der Umgang mit der Klientenakte ist kann digital in Form einer Anwendung auf dem mobilen Gerät der ambulanten Pflegekraft erfolgen und analog in Form der traditionellen Akte.

Die Mitarbeiter der Pflegdienste sind speziell zum Umgang mit Gesundheitsdaten zu schulen.

Datenschutzbeauftragter

Ob ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter (DSB) zu benennen ist, bestimmen nationales Recht (BDSG neu) und europäisches Recht (DSGVO) unterschiedlich.

Nach Art. 37 DSGVO ist ein DSB grundsätzlich unabhängig von der Mitarbeiterzahl zu benennen, sofern es zum Kerngeschäft des Unternehmens gehört, Gesundheitsdaten in umfangreicher Form zu verarbeiten.

Nachweis gegenüber der Behörde

Damit die Verarbeitung sicher durchgeführt wird, erstellt der externe Datenschutzbeauftragte mit Ihnen die technischen und organisatorischen Maßnahmen. Dieses Dokument dient im Datenschutzvorfall dem Nachweis gegenüber der Behörde.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Email: info@acronum.de
Tel: +49.351.21971182